Hausordnung

 

Das Missionsprivatgymnasium St. Rupert sieht seine Aufgabe als katholische Privatschule darin, eine Schulgemeinschaft zu schaffen, die dem jungen Menschen hilft, seine Persönlichkeit zu entfalten und in seine Freiheit und Verantwortung als Mensch und Christ hineinzuwachsen. Jede/r einzelne Schüler/in soll sich guten Willens um jene Grundhaltung bemühen, die für die Verwirklichung einer Schulgemeinschaft im Geist des Evangeliums notwendig ist.
Elemente dieser Grundhaltung:
– Gegenseitige Achtung
– Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit
– Sorge um die Gesundheit und Sicherheit
– Ehrlichkeit
– Sauberkeit
Die Grundlage der Hausordnung des MPG St. Rupert bildet die Schulordnung laut SCHUG §43 + §44, die durch folgende Punkte ergänzt wird:
• Jeder Schüler und jede Schülerin muss sich um Sauberkeit und Ordnung im und um das Schulgebäude bemühen.
• Im Bereich des Schulhauses dürfen nur Hausschuhe (keine Straßen- und Turnschuhe) mit nicht abfärbender Sohle getragen werden.
• Die Bekleidung ist so zu wählen, dass sie einer katholischen Privatschule angemessen ist.
• Die Nutzung der Fachräume und der Bibliothek ist außerhalb der Unterrichtszeit nur mit Aufsicht einer Lehrperson gestattet.
• Radio- und CD-Player sind ausschließlich für Unterrichtszwecke erlaubt.
• Das Mitführen von Mobiltelefonen und anderen digitalen Geräten (ausgenommen iPad im Rahmen der Geräteinitiative) ist in der Zeit von 07:15 Uhr bis 16:25 Uhr im gesamten Schulgebäude mit Ausnahme des Garderobenraumes verboten. Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte abgenommen und nur mehr nach Information der Eltern ausgehändigt.
• Das Betreten oder der Aufenthalt im Konferenzzimmer ist den Schüler/innen nur im Beisein einer Lehrperson gestattet.
• Bei Supplierungen verbleiben die Schüler/innen in der Klasse.
• In den Pausen haben die hierfür bestimmten Schüler/innen für die Reinigung der Tafel und nach Anordnung des zuständigen Professors für das Her- und Wegräumen der Lehrmittel zu sorgen.
• Das Sitzen auf den Heizkörpern und der Fensterbänke bei geöffneten Fenstern ist verboten.
• Das Laufen, Raufen und Ballspielen ist auf den Gängen ausnahmslos verboten.
• Nach dem Einläuten der jeweiligen Schulstunde haben die Schüler/innen ihren Platz einzunehmen und die Unterrichtsmaterialien bereitzulegen.
• Sollte bis 10 Minuten nach dem Läuten der zuständige Professor nicht in der Klasse sein, so hat dies der Klassensprecher im Sekretariat oder in der Administration zu melden.
• Die Schulmöbel dürfen nicht beschrieben, beklebt oder bekritzelt werden.
• Beschädigungen an Schuleinrichtungsgegenständen oder Lehrmittel sind umgehend beim Schulleiter zu melden. Für Schäden, die vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind, wird der Verursacher zur Schadenersatzleistung herangezogen. Die Durchführung notwendig gewordener Reinigungsarbeiten kann auch für den Nachmittag angeordnet werden.
• In den Fachräumen dürfen keine Getränke oder Speisen konsumiert werden.
• Das Verwenden von Haushaltsgeräten (Wasserkocher, Kaffeemaschine, etc.) ist generell verboten.
• Wertgegenstände dürfen in den Turngarderoben und in den Klassen nicht aufbewahrt werden (versperrbare Garderobenschränke benützen!).
• Alle Schüler/innen haben die Verpflichtung zur sorgfältigen Mülltrennung. Bei der Biomüllentsorgung ist den aktuellen Anweisungen des Klassenvorstandes (Aushang in der Klasse) zu folgen.
• Geplantes Fernbleiben (z.B. Amtsweg, Arztbesuch am Nachmittag…) ist im Voraus dem KV bzw. Fachprofessor schriftlich durch die Eltern mitzuteilen. Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben führt zu einer Verschlechterung der Verhaltensnote.
• Vorsätzlich versäumte Unterrichtsinhalte (z.B. durch Zuspätkommen, Schwänzen,…) können auch das Nachholen am Nachmittag zur Folge haben.
• Das Verlassen des Schulbereiches bzw. des Ortes einer Schulveranstaltung während der Unterrichtszeit bzw. der Schulveranstaltung ist den Schüler/innen grundsätzlich nur mit Erlaubnis der aufsichtführenden Lehrperson gestattet.
• Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen und die Klasse ist aufgeräumt zu hinterlassen.
• Plakate, schriftliche Verlautbarungen und dgl. dürfen nur nach Genehmigung durch die Schulleitung im Schulbereich angebracht werden. Ebenso bedarf das Anbieten oder der Verkauf von Zeitungen oder Zeitschriften der Genehmigung der Schulleitung.
• Wintersportgeräte sind im Schi- und Snowboardraum abzustellen.
• Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände ausnahmslos verboten.
• Autos, Mopeds und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und auf eigene Gefahr abgestellt werden.
• Verkehrsregelung und Verhalten im Bereich der Bushaltestelle:
– Am großen Platz vor dem Haupteingang zur Schule gilt ein generelles Halte- und Parkverbot.
– Für alle Erziehungsberechtigten, die ihr/e Kind/er zur Schule bringen oder von der Schule abholen, gibt es eine gekennzeichnete Einbahnregelung. Die Einhaltung dieser
Einbahnregelung ist unbedingt notwendig.
– Der Ein- und Aussteigeplatz für SchülerInnen, die in die Schule gebracht oder von der Schule abgeholt werden, ist beim großen Parkplatz vor den Stallungen. Dann muss der Einbahnregelung entsprechend weitergefahren werden.
– Für alle SchülerInnen, die um 13:00 Uhr die Schulbusse benützen, gibt es eine durch eine gelbe Bodenmarkierung gekennzeichnete Wartezone, die erst verlassen werden darf, wenn die Busse stehen und die Türen geöffnet sind.
– SchülerInnen, die sich den Anordnungen einer Aufsichtsperson widersetzen, beim Einsteigen drängeln, sich provokant oder undiszipliniert verhalten, müssen mit disziplinären Maßnahmen rechnen (z.B. Nachsitzen; im Aufenthaltsraum warten, bis sie von ihren Eltern abgeholt werden).
– Aufsichtspersonen können für Unfälle, die sich durch Zuwiderhandlung ereignen, nicht haftbar gemacht werden.
Die Hausordnung ist ein Bestandteil des privaten Aufnahmevertrages.

Mag. Alois Lechner (Direktor)

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